Im nunmehr vierten und letzten Teil unserer Blog-Serie „UVA-Formular im Detail“ erhalten Sie ausführliche Informationen zu den noch verbleibenden Kennzahlen des Formulars, welche die Vorsteuer sowie die abschließenden Formalitäten betreffen.
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Der Jahreswechsel ist nicht mehr weit, und damit erwarten Sie auch wieder eine Reihe von Änderungen im Umsatzsteuerbereich. Zumindest von den Änderungen bei den Postdienstleistungen ist jeder Unternehmer betroffen, aber auch die anderen Neuerungen könnten für Sie von Belang sein.
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Im letzten Blog-Artikel vom 8. Oktober 2010 habe ich den ersten Teil des U 30-Formulars genau erläutert – was hinter den jeweiligen Kennzahlen steckt, was eingetragen werden muss und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind. Heute setze ich bei der Aufteilung der Bemessungsgrundlage auf die einzelnen Steuersätze fort.
In einer Reihe an Blog-Artikeln verpacken wir alles Wissenswerte über die Umsatzsteuer und die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA). Leicht verständlich erklären wir Basisbegriffe, bringen aber auch Details zu zB UVA-Formular und wie man dieses befüllt.
Heute starten wir mit Allgemeinem zur Umsatzsteuer und – besonders interessant für EPUs und Selbständige – den Grundlagen zur Umsatzsteuervoranmeldung, mit Umsatzgrenzen und Fristen.
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Irrtum: Die Umsatzsteuer von ausländischen Barbelegen kann in Österreich in der Umsatzsteuervoranmeldung abgezogen werden.
Richtig ist vielmehr:
In der österreichischen Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) kann die für ausländische Barbelege gezahlte Umsatzsteuer grundsätzlich nicht zurückgeholt werden. (weiterlesen …)