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Die Zusammenfassende Meldung (ZM)

Die Zusammenfassende Meldung, kurz ZM genannt, wird von vielen Unternehmern als lästige Zusatzarbeit empfunden. Natürlich bedeutet das Erfassen der Daten eine Mehrarbeit, diese entspringt aber der Notwendigkeit darzustellen, welche Waren und auch Dienstleistungen das Land in Richtung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union verlassen. Benötigt werden diese Informationen einerseits um Betrugsfälle zu minimieren, andererseits aber – und das ist der eigentliche Hintergrund – werden diese Daten benötigt, um die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung möglichst korrekt darzustellen. Die daraus gewonnenen Informationen dienen wiederum der finanzpolitischen Steuerung des Landes.

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Änderungen im Formular “Zusammenfassende Meldung“

Seit 1.1.2010 sind zwei Änderungen im Formular “Zusammenfassende Meldung” (ZM) in Kraft, die erste ZM unter den neuen Bedingungen war am 1. März. (weiterlesen …)