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Vorbereitung Steuerprüfung

Außenprüfung der Finanzverwaltung – vulgo: Steuerprüfung

Die Finanzverwaltung führt bei Unternehmern und Freiberuflern üblicherweise im Zeitraum von 3-5 Jahren eine Steuerprüfung (die seit Ende 2003 offiziell “Außenprüfung” heißt) durch.

Der Zeitraum der normalerweise geprüft wird, beträgt 3 Jahre, kann aber auch bis zum Ablauf der Verjährungsfrist ausgedehnt werden. (weiterlesen …)

Literaturtipp: Wenn das Finanzamt klingelt

Mit dieser Broschüre werden in geraffter Form die verschiedenen Möglichkeiten von behördlichen – speziell finanzamtlichen – Prüfungen dargestellt. Schwerpunkte bilden die Außenprüfung sowie die gemeinsame Prüfung der Lohnabgaben. (weiterlesen …)