Vorbereitung Steuerprüfung
Außenprüfung der Finanzverwaltung – vulgo: Steuerprüfung
Die Finanzverwaltung führt bei Unternehmern und Freiberuflern üblicherweise im Zeitraum von 3-5 Jahren eine Steuerprüfung (die seit Ende 2003 offiziell “Außenprüfung” heißt) durch.
Der Zeitraum der normalerweise geprüft wird, beträgt 3 Jahre, kann aber auch bis zum Ablauf der Verjährungsfrist ausgedehnt werden. (weiterlesen …)


