U 30 (Umsatzsteuer-Voranmeldung) für 2012
Für UVA-Zeiträume ab Jänner 2012 gilt ein neues U 30-Formular. Der größte Teil der Änderungen betrifft die neue Seitenaufteilung sowie die maschinelle Lesbarkeit des Formulars.
Für UVA-Zeiträume ab Jänner 2012 gilt ein neues U 30-Formular. Der größte Teil der Änderungen betrifft die neue Seitenaufteilung sowie die maschinelle Lesbarkeit des Formulars.
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In einer Reihe an Blog-Artikeln verpacken wir alles Wissenswerte über die Umsatzsteuer und die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA). Leicht verständlich erklären wir Basisbegriffe, bringen aber auch Details zu zB UVA-Formular und wie man dieses befüllt.
Heute starten wir mit Allgemeinem zur Umsatzsteuer und – besonders interessant für EPUs und Selbständige – den Grundlagen zur Umsatzsteuervoranmeldung, mit Umsatzgrenzen und Fristen.
Mit 1. Juli 2010 treten einige wichtige Gesetzesänderungen im Bereich Umsatzsteuer und bei den Finanzämtern in Kraft, über die wir Sie hier kurz informieren möchten.
Außenprüfung der Finanzverwaltung – vulgo: Steuerprüfung
Die Finanzverwaltung führt bei Unternehmern und Freiberuflern üblicherweise im Zeitraum von 3-5 Jahren eine Steuerprüfung (die seit Ende 2003 offiziell “Außenprüfung” heißt) durch.
Der Zeitraum der normalerweise geprüft wird, beträgt 3 Jahre, kann aber auch bis zum Ablauf der Verjährungsfrist ausgedehnt werden. (weiterlesen…)