Sie sind vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer und kaufen für Ihr Unternehmen im Inland eine neue Büroeinrichtung um brutto EUR 12.000,-. Bei der Betriebsprüfung informiert Sie der Prüfer, dass der Vorsteuerabzug unzulässig war und die EUR 2.000 an das Finanzamt zurückbezahlt werden müssen. Kann nicht sein??? Doch – wenn Sie z.B. übersehen haben, dass der Lieferant Ihre UID nicht auf der Rechnung angeführt hat. (weiterlesen …)
Ein Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchhaltung lautet “Kein Beleg ohne Buchung, keine Buchung ohne Beleg”. Aus diesem Grundsatz lässt sich ableiten, dass den Belegen in der Buchhaltung große Bedeutung zukommt.
Was ist ein Beleg?
“Jedes Papier, dass in der Buchhaltung erfasst werden muss, ist ein Beleg – jede Kassaquittung, jede eingehende oder ausgehende Rechnung, der Kontoauszug, die Reisekostenabrechnung usw.
Anhand der Belege werden die Buchungen erfasst, da der Beleg alle relevanten Informationen wie Datum, Betrag, Bezeichnung der Leistung oder Ware und den Umsatzsteuersatz enthält. (weiterlesen …)