U 30 (Umsatzsteuer-Voranmeldung) für 2012
Für UVA-Zeiträume ab Jänner 2012 gilt ein neues U 30-Formular. Der größte Teil der Änderungen betrifft die neue Seitenaufteilung sowie die maschinelle Lesbarkeit des Formulars.
In Papierform eingereichte Umsatzsteuervoranmeldungen werden zukünftig vom Finanzamt maschinell gelesen. Dafür muss das Formular in Blockschrift und in blauer oder schwarzer Farbe ausgefüllt werden. Die Betragsfelder sind mit sogenannten “Kämmen” hinterlegt, so dass jede Ziffer exakt auf ihrem vorgesehenen Platz steht.
Die Neuerungen im Detail
Seitenaufteilung
Die Seitenanzahl wurde von 2 auf 4 Seiten in Querformat erhöht. Die Reihenfolge der Kennzahlen blieb dabei unverändert.
Seite 1
•Auswahl Umsatzsteuervoranmeldung oder berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung
•Stammdaten des Unternehmens (Finanzamt, Steuernummer sowie die Anschrift bei Abgabe in Papierform)
• Kennzahlen 000, 001 und 021
• Zwischensumme nach Kennzahl 021
Seite 2
• Steuerfreie Umsätze der Kennzahlen 011, 012, 015, 017, 018, 019,016 und 020 (zB Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen)
• Zwischensumme für den Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Lieferungen, sonstigen Leistungen und Eigenverbrauch einschließlich steuerpflichtiger Anzahlungen
• Aufschlüsselung der steuerpflichtigen Umsätze in 20 %, 10 %, 12 % und 19 % sowie der 10 % und 8 % Zusatzsteuer für pauschalierte land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Kennzahlen 022, 029 ,025, 037, 052 und 038)
• Übergegangene Steuerschuld durch Reverse Charge (Steuerschuld gem. § 11 Abs. 12 und 14, § 16 Abs. 2 sowie gem.
Art. 7 Abs. 4) in Kennzahl 056
Seite 3
• Übergegangene Steuerschuld durch Reverse Charge der Kennzahlen 057, 048, 044 und 032 (zB sonstige Leistungen EU, Bauleistungen)
• Innergemeinschaftliche Erwerbe in Kennzahlen 070, 071, 072, 073, 088 sowie nicht zu versteuernde Erwerbe in Kennzahlen 076 und 077
• Gesamtbetrag der Vorsteuern ohne gesondert auszuweisende Vorsteuern (Kennzahl 060)
• Vorsteuern für entrichtete bzw. geschuldete Einfuhrumsatzsteuer (Kennzahl 061 bzw. 083)
Seite 4
• Restliche, gesondert auszuweisende Vorsteuern (zB aus innergemeinschaftlichem Erwerb, Übergang der Steuerschuld und Berichtigungen) in den Kennzahlen 065, 065, 082, 087, 089, 064, 062, 063, 067
• Vorsteuern betreffend Kfz und Gebäude in Kennzahlen 027 und 028
• Sonstige Berichtigungen (zB den Gesamtumsatz übersteigende Gutschriften eines UVA-Zeitraumes) in Kennzahl 090
• Kennzeichnung Vorauszahlung/Überschuss und Betrag für Kennzahl 095
• Steuerliche Vertretung
• Datum und firmenmäßige Zeichnung für die Abgabe in Papierform
Darstellung der Firmenanschrift
Hausnummer, Stiege und Türnummer sind auf Seite 1 in jeweils eigenen Feldern anzugeben. Für die Abgabe der UVA in elektronischer Form ist die Firmenanschrift generell nicht relevant, da diese kein Bestandteil der XML-Erklärung ist.
Steuernummer noch nicht vorhanden
Unternehmensgründer, denen die Steuernummer noch nicht bekanntgegeben wurde, markieren das Kästchen “Steuernummer noch nicht vorhanden” (statt bisher Steuernummer 000/0000). Die elektronische Übermittlung einer UVA ohne Steuernummer ist nicht möglich.
Angabe des UVA-Zeitraumes
Bisher wurde der UVA-Zeitraum mit “Jänner” “Februar” bzw. “1. Quartal” angegeben, im Formular 2012 muss die Angabe mit Ziffern erfolgen, zB 01 statt Jänner oder 01 bis 03 für 1. Quartal.
Negative Werte
Bis auf fünf Kennzahlen haben alle ein fixes Vorzeichen. Das bedeutet zB, dass für die Umsatzsteuer 20 % in Kennzahl 022 immer nur ein positiver Wert gemeldet werden kann. Wäre die Umsatzsteuer aufgrund von Gutschriften, die den Monatsumsatz übersteigen, in einem UVA-Zeitraum negativ, dann wird die negative Umsatzsteuer nicht in Kennzahl 022, sondern in 090 als Berichtigung gemeldet.
Die Kennzahlen 063, 067, 027, 028 und 090 können positiv (= zu zahlender Betrag) oder negativ (= Guthaben) sein. Das entsprechende Vorzeichen wird in dem kleinen Kästchen vor dem Betrag eingetragen.
Darstellung der Zeichen im Druck
Für die maschinelle Lesbarkeit des Formulars werden die Zeichen beim Drucken automatisch exakt dem vorgegebenen Raster angepasst.
Das U 30 für 2012 in ProSaldo.net
Auswahl des neuen U 30-Formulares
Eine Auswahl des U 30-Formulares ist nicht erforderlich, da ProSaldo.net immer automatisch das dem gewählten Abgabezeitraum entsprechende Formular anzeigt. Für die UVA-Zeiträume November und Dezember 2011 ist weiterhin das Formular vom 25.01.2011 zu verwenden, ab UVA-Zeitraum Jänner 2012 werden Ihre Steuerbuchungen im Formular 2012 aufbereitet.
Unterteilung der Anschrift
Die Unterteilung von Straße, Hausnummer, Stiege und Türnummer in eigene Felder ist für die Abgabe des U 30 in elektronischer Form in FinanzOnline bzw. per Webservice aus ProSaldo.net nicht relevant. Für eine einmalige Abgabe in Papierform besteht die Möglichkeit, die Anschrift direkt in der Formularansicht entsprechend einzugeben.
Für eine dauerhafte Abgabe in Papierform können Sie die Anschrift unter “Stammdaten” – “Eigene Betriebe” in der Eingabemaske “Finanzamt” in entsprechender Aufteilung hinterlegen.
Beträge mit anderem Vorzeichen
Errechnet ProSaldo.net aus Ihren Buchungen negative Umsatzsteuer oder negative Vorsteuer, leitet das Programm den Steuerbetrag automatisch in die entsprechende Berichtigungskennzahl um.








Überraschung….
In dem neuen Formular läßt sich der behördliche Sparwille deutlich ablesen. Es hat jetzt 4 Seiten! und eine Größe von 3 MB!
Super!!
Möchte einfach gerne wissen, wer so etwas erfindet!
Vielleicht gibt es eine Auszeichnung dafür.
Hat das einen Sinn?
Ein Hoch für den nächsten Blödsinn der EU!!!
Christine de Heide
Da uns in den letzten Wochen immer wieder Anfragen zum neuen U 30 für 2012 erreichen, möchten wir darauf hinweisen, dass alle von uns ausgelieferten Steuerformulare vom Bundeministerium für Finanzen herausgegeben werden und wir keinen Einfluss auf Format und Seitenanzahl haben.
Wenn Sie das U 30 in Papierform abgeben, versuchen Sie bitte keinesfalls, die Formulare mittels Grafik-, Druck- oder PDF-Bearbeitungsprogrammen zu verändern bzw. zu komprimieren, da nicht im Originalformat abgegebene Formulare von der Finanzverwaltung abgelehnt werden können und die Erklärung in diesem Fall als nicht eingereicht gilt.